Die Freiheit des Unpolitischen oder Lass mich mit deinem Scheiß in Ruhe!

In diesem Beitrag möchte ich erklären, warum das Recht auf Privatheit ein wesentliches Merkmal einer freiheitlich verfassten Gesellschaft ist. Die Frage “Was ist öffentlich und was ist privat?” ist umstritten und die Antwort unterliegt einem weitreichenden historischen Wandel. In der Diskussion um Privatheit gibt es grundsätzlich zwei Traditionslinien (Seubert, 2010).

  1. In der liberal-individualistischen Tradition geht es um das Recht der Selbstentfaltung der Persönlichkeit und dem Schutz vor Einmischung des Staates. Es gilt solange niemand anderes geschadet wird. Dies ermöglicht Handlungs- und Entscheidungsfreiheit für das Individuum.
  2. In der hegelianisch-kummunitären Tradition gelten bestimmte Beziehungsformen als privat. Dazu gehört klassischerweise der Bereich des Haushalts und der Familie. Dieser Bereich ist im vergleich zu dem öffentlichen Bereich nicht von Freiheit und Gleichheit geprägt sondern von Hierarchie.

Der zweite Ansatz ist mit dem ersten Ansatz nur kompatibel, wenn man davon ausgeht, dass die Zugehörigkeit zu dem privaten Bereich freiwillig und ohne Zwang erfolgt. Auf diese Problematik gehe ich später noch einmal ein. Zu Anfang muss aber folgende Frage beantwortet werden:

Was bedeutet es aber eigentlich wenn man sagt etwas ist privat?

Privat heißt, dass man selber den Zugang zu diesem kontrollieren kann. Dieses kann metaphorisch gemeint sein, wenn es um Einspruchsmöglichkeiten gegen Entscheidungen geht oder wörtlich, wenn es z.B. um die eigene Wohnung geht (Rössler, 2010) Wenn es um die privaten Entscheidungen geht, heißt es, dass ich anziehen kann was ich möchte. Ich kann jeden Beruf ergreifen den ich möchte und ich kann mit jedem leben, der das auch möchte. Es geht darum, dass man in diesem Bereich die volle Autonomie über sein Leben hat ohne eine Einspruchsmöglichkeit der Öffentlichkeit. John Stuart Mill formuliert etwas einfacher “privat sind Dinge, die die Gesellschaft nichts angehen.” Dies trifft es ziemlich gut.

Diese Autonomie ist eine Grundvoraussetzung für eine freie pluralistische Gesellschaft. Ich möchte dies anhand einer Diskussion in zwei Bereichen, die ich für privat halte einmal darstellen. Dies ist zum einen die Familie und zum anderen die Wirtschaft. Dabei bediene ich mich der Argumentation von Schaub (2010) der sich seinerseits auf John Rawls bezieht.

Dabei geht es etwas verkürzt darum, dass für das für die gesellschaftliche Grundstruktur, die aus verschiedenen Institutionen wie beispielsweise der Familie und der Wirtschaft besteht, politische Gerechtigkeitsgrundsätze besehen. Für die Institutionen selber bestehen diese allerdings nur indirekt. Während Fragen grundlegender politischer Gerechtigkeit Gegenstand des öffentlichen Vernunftgebrauchs sind, wird in privaten Institutionen (Wirtschaft, Familie, Kirche) ein privater Vernunftgebrauch praktiziert. Hier tritt wieder das Argument zu Tage, dass es durch den gesellschaftlichen Pluralismus nicht rechtmäßig ist den Menschen in ihren privaten Insitutionen etwas vorzuschreiben, da man nicht erwarten kann, dass alle dieselben moralischen Grundsätze haben. Wichtig ist an dieser Stelle zu betonen, dass eine Kritik der einzelnen Individuen an diesen Institutionen natürlich dennoch durch die Redefreiheit gestattet ist.

Familie

Die Familie ist der klassische Ort des Privaten. Wie man mit seinem Partner oder Partnerin zusammenlebt muss absolut privat bleiben. Natürlich ist die Voraussetzung dafür Freiwilligkeit der Beteiligten. Dies führt gerade bei der Familie zu einem Problem, wenn es um Kinder geht. Diese sind keine freiwilligen Teilnehmer der Familie. Nur daraus lässt sich die Pflicht des Staates zum Schutz dieser Kinder ableiten. Kinder müssen die Möglichkeit bekommen zu autonomen Mitgliedern der Gesellschaft heranzuwachsen. Der Staat hat die Aufgabe dieses zu gewährleisten. Nur diese Einmischung ist in diesen privaten Bereich gestattet.

Was passiert wenn dieser Bereich politisiert wird? Nehmen wir zwei Fälle an:

  1. Wenn eine Frau und ein Mann verheiratet sind und beide einigen sich auf eine Arbeitsteilung, dass der Mann arbeitet geht und die Frau Kinder bekommt, Zuhause bleibt und sich um Küche und Kinder.
  2. Ein Mann und ein Mann entscheiden sich zusammenzuleben und die beiden entscheiden sich für eine ähnliche Arbeitsteilung.

Beides sind komplett private Entscheidungen und müssen unpolitisch sein. Niemand hat das Recht in einer freien Gesellschaft gegen diese Entscheidungen Einspruch zu erheben. Wenn man den Bereich der Familie für politisch erklärt und anfängt bestimmte Entscheidungen zu verhindern, kommt es auf die politische Couleur an, ob man gegen Entscheidung 1 oder Entscheidung 2 Einspruch erhebt. Dieses hat nichts mit Freiheit und Autonomie zu tun. Wichtig ist nur, dass Freiwilligkeit der Individuen besteht.

Wirtschaft

In diesem Fall ist die Sache etwas komplizierter. Ich möchte deshalb nur kurz beleuchten, ob es sich bei der Wahl eines bestimmten Produktes, wie beispielsweise eines Bioproduktes, um einen politischen Kauf handelt oder um eine private Wahl.

Bei der Wahl eines Produktes kann man sich von verschiedenen Präferenzen leiten lassen. Dazu gehören z.B. transnationale Solidarität, Tierrechte oder ökonomische Gründe. Wichtig hierbei ist, dass es sich dabei allesamt um persönliche Präferenzen handelt. Es ist ganz allein eine private Entscheidung, welche man davon in den Vordergrund stellt. Ich kann von einem Unternehmen bestimmte Normen einfordern, wie ich sie auch von meiner Frau einfordern kann. Es ist ganz allein Frage der Freiwilligkeit inwiefern diese Normen eingehalten werden. Natürlich unter der Voraussetzung, dass alle Beteiligten sich in einem gesetzlichen Rahmen befindet, der allgemeinen Gerechtigkeitsgrundsätzen entspricht und niemand z.B. durch Wucher ausgebeutet wird.

Bei Konsumentscheidungen handelt es sich also um private Entscheidungen. Wenn ich ein Problem mit Massentierhaltung habe, dann kann ich dieses politisieren, indem ich allgemeine Grundsätze in der Öffentlichkeit geltend mache um z.B. ein Verbot zu erreichen.

Um noch einmal Mill zu zitieren: Es gehört zu der Freiheit eines Bürgers nicht verpflichtet werden zu können sich aktiv an der Gestaltung des öffentlichen Lebens zu gestalten.

Ich möchte abschließend noch einmal betonen, dass dies natürlich kein Argument ist sich nicht politisch für etwas einzusetzen. Es muss nur klar sein, dass jeder Mensch die Freiheit hat sich nicht für etwas einzusetzen und sein Leben privat und unpolitisch zu leben. Durch den Versuch der Politisierung verschiedener Lebensbereiche, werden alle Menschen in ihrer Freiheit eingeschränkt. Nur in einem totalitären System ist es unmöglich unpolitisch zu sein.

 

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden. Nicht wegen des Fanatismus der »Gerechtigkeit«, sondern weil all das Belebende, Heilsame und Reinigende der politischen Freiheit an diesem Wesen hängt und seine Wirkung versagt, wenn die »Freiheit« zum Privilegium wird” – Rosa Luxemburg

 

Die Beiträge sind alle folgendem Herausgeberwerk entnommen:

Die Grenzen Des Privaten: [Vorträge einer Tagung der Sektion Politische Theorien und Ideengeschichte in der Deutschen Vereinigung Für Politikwissenschaft mit dem Titel “Privatheit Und Öffentlichkeit. Grenzziehungen Und Grenzverschiebungen” Vom 13. – 15. März 2008 in Potsdam an Der Universität Potsdam]. 1. Aufl. Baden-Baden: Nomos-Verl.-Ges, 2010.




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