Der Startschuss der Paritätsgesetze in Brandenburg
In Brandenburg wurde das “Inklusive Parité-Gesetz” verabschiedet. Es schreibt den Parteien vor, dass abwechselnd zu je der Hälfte Männer und Frauen aufgestellt werden müssen.
Die Grundlage hierfür ist die Auffassung, dass dies zur Gleichstellung ein erster Schritt ist, da es die Gleichberechtigung sicherstellt. Dies passiert im Rahmen, dass die meisten Parteien eine freiwillige Quotierung oder eine Sollvorgabe haben und unterstützen.
Getragen wurde dieser Entwurf von den Grünen.
Der Plan für Paritätsgesetze nach dem 21.02.2018
Die Bundestagsdebatte vom 21.02.2018 zum Thema “Gleichberechtigung im Wahlrecht und in Parteien” war zwar eine Ablehnungsveranstaltung zu einem Quatschentwurf der AFD, aber hier wurden die Positionen in Teilen öffentlich ausdefiniert.
Der Antrag war meiner Meinung nach Quatsch, weil er im Gegensatz zu Paritätsgesetzen Parteien eine Quotierung verbieten wollte. Freiwilligkeit zu verbieten schwächt allerdings den Wählerwillen gerade für Nischen- und Klientelparteien.
Die Linie des Konflikts scheint sich zwischen den klassischen lagern abzuzeichnen. Die Grünen, Linken und die Sozialdemokraten sind für Paritätsgesetze während freie Demokraten, Rechte und Konservative dagegen sind
Der Wahn als Grundlage für Paritätsgesetze
Der Wahn, der die Grundlage für diese Idee ist, dass der Unterschied zwischen Gruppen größer ist als der zwischen einzelnen Mitgliedern der Gruppen. Kurz gesagt es ist kollektivistischer Mist. Es ist nicht einmal durchdachter Kollektivismus.
Die rechtliche Gleichstellung von Diversen, Menschen mit gewisser Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, gewissem Glaubens oder religiöser oder politischer Anschauung fehlt doch noch!
Wenn es also um Folgerichtigkeit geht, dann müssen alle Gruppen quotiert werden. Dass Mitglieder des Parlaments das ganze Volk vertreten ist dann auch nur so ein Satz. Aber warum da aufhören?
Betrachten wir die Erkenntnisse der Intersektionalität. Dann müssen diverse Kombinationen aus Attributen auch quotiert werden. Eine Quote für dunkelhäutige Frauen, eine Quote für Frauen mit hinduistischem Glauben, eine Quote für atheistische Frauen mit sorbischem Ursprung und damit haben wir noch nicht mal die Quote für Frauen abgedeckt.
Wer glaubt, dass freie und geheime Wahlen von Abgeordneten, die nur ihrem Gewissen unterworfen sind nicht ausreichend demokratisch sind und die einzige Eingrenzung für passives und aktives Wahlrecht das vollendete achtzehnte Lebensjahr viel zu barbarisch ist, der zeigt seine Geisteshaltung.
Es ist ein Geist, der tief verwurzelt in einer antihumanistischen Haltung ähnlich der totalitären Regime der Geschichte Gruppen sieht, die nur für ihresgleichen eintreten können. Gleichzeitig ist die Wahl für ihn nur eine Verteilmasse an diese Gruppen. Ein demokratisches Verständnis, die Exzellenz des Individuums oder Freiheit sind diesem Geist wohl fremd.
Ein Individuum kann politisch von einem Individuum vertreten werden. Es darf nicht um Geldtöpfe oder kollektivistischen Mist gehen. Gerade politisch geht es um das Zutrauen von Kompetenz und nicht um Quotierung.
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