Rache oder Nemesis – Das Gericht mit Schwanz garniert

Nemesis ist die Göttin der gerechten Rache oder des gerechten Zorns. Gleichzeitig ist der Nemesis im heutigen Sprachgebrauch eine Bezeichnung für den einen Erzfeind oder den Antagonisten oder eben den Endgegner. Dieser Erzfeind ist das Gegenteil des Helden oder ihm so ähnlich, dass eine Koexistenz nötig und unmöglich ist. Diese Paarungen sind gerade in der Welt der Romane sehr beliebt, da es sich dort um außergewöhnliche Persönlichkeiten handelt. Beispielsweise Sherlock Holmes und Jim Moriarty oder Batman und den Joker. Ich möchte mich in diesem Beitrag mit dem Umgang mit unseren persönlichen Erzfeinden widmen und gleichzeitig dem Ursprung von Vergeltung und Vergebung.

Rache läuft in staatlichen Systemen oft als niederes, triebgesteuertes Motiv. Buße und Wiedergutmachung nach dem Talionsprinzip findet allerdings in Religionen frei dem Motto “Auge um Auge” statt. Nun gab es aber dank der Göttin Nemesis auch das Prinzip der gerechten Rache und damit die Rechtfertigung für Vergeltung im Stile des Grafen von Monte Christo.

Während Rache tatsächlich nur die erzwungene Sühne darstellt den Nemesis so leiden zu lassen wie man selbst litt stellen Vergeltung und Vergebung tiefergehende Varianten der Menschlichkeit dar.

Vergeltung findet sich in den Menschenrechten beziehungsweise in der Menschenwürde wieder. Denn nichts verletzt einen Menschen mehr als in dieser Würde eingeschränkt zu werden. So ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ähnlich unangenehm wie eine Objektifizierung oder eine zur Schau gestellte Demütigung oder auch ein Rufmord. Daher ist die Vergeltung im Verständnis des Vergeltenden seinem Nemesis ebendieses zu rauben. Allerdings nicht nach einer Talionsformel, sondern nach einer Abstraktion seiner inneren Werte.

So raubt oder beschädigt man in dieser Vergeltung dem Nemesis ebenjene Werte, welche gleichwertig mit den eigenen bereits geraubten oder beschädigten sind, statt den gleichen Werten. Um aus der deutschen Übersetzung von Californication zu zitieren ist Rache also tatsächlich ein Gericht, das am besten mit dem Schwanz garniert wird, da gerade Männer ihre eigene Würde häufig aus ihrem Genital und ihrem Sexleben ableiten. Die Rechtfertigung dieser Rache liegt also nicht in dem bloßen, instinktgetriebenen Ausgleich, sondern in der verhältnismäßigen Gerechtigkeit. Diese Verhältnismäßigkeit findet wiederum sowohl im Gesetz als auch in Religion ihren Platz.

Vergebung andererseits ist gerade dann möglich, wenn es im Verhältnis zu einem Feind geschieht. Eine beliebige Person würde wahscheinlich eher versuchen sich ihrer Schuld zu entledigen also sich zu entschuldigen. Damit wird der getroffenen Person also das Gnadenrecht direkt eingeräumt. Die Vergebung ist in der Justiz eher als Resozialisierung gefasst, denn eine Gesellschaftsbefähigung wiederherzustellen ist die einzige Vergebung zu der eine Gesellschaft fähig ist. In der Religion ist die Vergebung oftmals göttlicher Natur, da einzig dem spirituellen Wesen das Gnadenrecht eingeräumt wird.

In persönlicher Instanz allerdings ist die Vergebung allerdings die persönliche Erhöhung. Der Vergebende verzichtet auf die Vergeltung um das Gnadenrecht zu erlangen. Es ist wohl eine Frage der inneren Einstellung, ob man sich nach der gerechten Rache sehnt oder auf Kosten dieser Befriedigung den Schritt voran geht, um aus einer Verletzung entweder etwas zu lernen oder sich weiterzuentwickeln.




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