Klarnamenpflicht und Hassrede

Klarnamenpflicht als hilflose Reaktion

Die Klarnamenpflicht wurde von Spitzenpersonal der Union gefordert. Zu den öffentlich Fordernden zählen Annegret Kramp-Karrenbauer, Wolfgang Schäuble und Manfred Weber. Diese Idee ist wie fast jede politische Entscheidung zum Thema Digitalisierung in Deutschland natürlich alt. Österreich setzte ein sogenanntes digitales Vermummungsverbot um. Ein vergleichbares Gesetz ist zwar längst in Südkorea gescheitert, aber man will ja auch nicht ratlos dastehen.

Damit ist die Idee der Union um ein Jahrzehnt veraltet und hat sich als unbrauchbar erwiesen, aber wenn man zur unbeliebtesten Berufsgruppe gehört und öffentlich auftreten muss nimmt man das Problem wahrscheinlich anders wahr.

Rechtliche Bewertung von Klarnamenpflicht und Hassrede

Juristisch gesehen ist eine Klarnamenpflicht unvereinbar mit dem Grundgesetz. Hassrede oder Hasskommentare sind ein Quatschbegriff, der aus dem Englischen importiert ist.

Auch im Zusammenhang mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist das Strafgesetz anwendbar. Beleidigung, Verleumdung, Rufmord und Volksverhetzung ist nach wie vor strafbar. Die Verfolgung findet auch statt, da die entsprechenden Plattformbetreiber, die nötigen Informationen zu Verfügung stellen.

Fakten zu Hasskommentaren und Anonymität

Neben den Tatsachen, dass eine Klarnamenpflicht nichts bringt und nicht umsetzbar ist also ein paar Fakten. Anonyme Nutzer neigen eher weniger dazu Hasskommentare online zu stellen. Das macht eine Klarnamenpflicht also auch noch kontraproduktiv.

Diejenigen, welche aggressiv kommentieren nehmen nicht zu. Frauen sind die Hauptnutzer von sozialen Medien und neigen stärker dazu Hasskommentare zu posten. Gleichzeitig sind es Frauen, die größere Probleme mit Hasspostings haben während Männer eher um die freie Meinungsäußerung besorgt sind.

Kulturelle Verirrung

Die Klarnamenpflicht ist für mich eine kulturelle Verirrung. Als valide Gründe werden etwa “die Verrohung” der Gesellschaft oder die Regeln des demokratischen Diskurses genannt. Länder, die eine Klarnamenpflicht eingeführt haben sind beispielsweise China, Nordkorea und der Iran.

Ein demokratischer Diskurs ist eben nur möglich, wenn man diesen auch anonym führen kann. Mit derselben Begründung könnte man sonst auch das Wahlgeheimnis abschaffen oder die Anonymität der Quellen von Journalisten.

Jeder hat die freie Wahl sich nicht mit Öffentlichkeit auseinander zu setzen und soziale Medien nicht zu nutzen. Ebenso kann jeder Anzeigen stellen, wenn Strafbarkeit vermutet wird. Es wirkt für mich wie eine Eigentherapie von Politikern, denen jemand mal erzählen muss, dass am Anfang nun mal immer die Berufswahl steht. Holt euch ein Social Media Team oder kommt klar.

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