Willensbildung nach Artikel 21 und Meinungsbildung – Darf ich meine Meinung ändern?

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes wirken die Parteien an der politischen Willensbildung mit. Gleichzeitig gibt es die Medien und die Schlüsselfiguren, wie Personen in Lehrberufen, welche weiterhin an dieser Willensbildung mitarbeiten. Nun wird aber oft nicht über Willensbildung gesprochen, sondern, gerade von renommierten Tageszeitungen, über Meinungsbildung und Meinungsmache. Hier möchte ich diese Begrifflichkeiten etwas aufschlüsseln und damit die Frage beantworten, ob man seine Meinung auch ändern darf.

Ein politischer Willen drückt sich in dem Bestreben aus ein Ziel zu verfolgen und mit den Mitteln des Parlamentarismus, in diesem Fall, auch durchsetzen zu wollen. Daher stellen die Repräsentanten, im Idealfall, den gesammelten Willen eines Prozentsatzes der Wählerschaft dar.

Die Meinungsbildung ist ein Prozess, welchen ein mündiger Staatsbürger durchlaufen kann. Hierbei geht es nicht um Richtig und Falsch oder Fakten und Lügen, sondern im Kern darum eine bestimmte Meinung zu einem Thema zu haben. Die Meinungsmache ist der Vorgang, welcher ausgeübt wird, um die Meinungsbildung bei einer Personengruppe in eine Richtung zu lenken.

Hier wird für mich deutlich, dass eine Meinung noch nicht für einen politischen Willen steht. Eine Meinung durchzusetzen bedarf eines Willens und hierfür sollen dem Grundgesetz zu Folge die Repräsentanten der Demokratie dienen.

Nun, um die Prämisse anzugreifen, ist es natürlich immanent wichtig, ob eine Meinung auch verändert und ins Gegenteil verkehrt werden kann.

Ich denke, dass Meinung enorm wandelbar sind, hierfür können persönliche Eindrücke verantwortlich sein oder aber auch Einflüsse von anderen oder großen Medien. Selbst Opportunismus ist immernoch eine Meinung, denn gerade hieraus ziehen die Ideologien ihre Anhängerschaft. Also ist es durchaus verständlich seine Meinung zu ändern, wenn man diese reflektiert.

Doch hier entsteht ein Bruch zwischen den beiden Begrifflichkeiten. Denn ein politischer Willen zwingt einem Verantwortung auf. Wenn man einen Willen durchsetzt oder ausformuliert einfordert, dann beginnt, aus meiner Sicht, auch die Verwantwortlichkeit gegenüber allen Konsequenzen. Um diesen Bruch also auszuformulieren ist es natürlich und wichtig seine Meinung zu bilden, sich auch mal eine Meinung machen zu lassen und diese regelmäßig zu reflektieren, doch wenn man seinen politischen Willen ausformuliert hat und durchgesetzt bekommt, dann sollte man zu diesem stehen, da es Konsequenzen gibt, die getragen werden müssen, egal ob positive oder negative.

Schreib als Erster einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert